IHR RECHT BEIM AUTOKAUF
Kfz-Kaufvertragsrecht
Vorschaden verschwiegen, Mängel am Fahrzeug oder zugesicherte Ausstattung fehlt? Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Rechte als Käufer konsequent durch.
Das wichtigste auf einen Blick
Verschwiegene Vorschäden, hartnäckige Mängel oder fehlende Ausstattung: Beim Gebrauchtwagenkauf haben Käufer klare Rechte. Wir prüfen Ihren Kaufvertrag, schätzen Ihre Erfolgsaussichten realistisch ein und setzen Ihre Ansprüche durch.
Vorschäden prüfen
Wir prüfen, ob ein relevanter Unfall- oder Vorschaden vorlag und ob dieser beim Verkauf verschwiegen wurde.
Rücktritt oder Minderung
Je nach Sachlage kommen Nachbesserung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Minderung des Kaufpreises in Betracht.
Realistische Einschätzung
Sie erhalten eine klare Bewertung Ihrer Situation und eine verständliche Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
VERBRAUCHERRECHT BEIM AUTOKAUF
Wenn der „junge Gebrauchte“ Mängel hat
Beim Kauf sah noch alles gut aus. Später stellt sich heraus, dass das Fahrzeug einen Vorschaden hatte, ein Mangel verharmlost wurde oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.
Solche Fälle sind im Gebrauchtwagenhandel keine Seltenheit. Wir prüfen die vertragliche Situation und klären, welche Ansprüche Ihnen zustehen.
› Prüfung von Kaufvertrag und Unterlagen
› Klare Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten
› Konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche
VERSCHWIEGENE VORSCHÄDEN ERKENNEN UND DURCHSETZEN
Ein verschwiegener Unfall- oder Vorschaden kann einen Sachmangel darstellen.
Wir prüfen, ob der Verkäufer einen relevanten Schaden verschwiegen hat und welche Ansprüche sich daraus für Sie ergeben.
KLAR PRÜFEN. RICHTIG ENTSCHEIDEN.
Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Überblick
Nachbesserung
Der Verkäufer muss in der Regel die Möglichkeit erhalten, einen bestehenden Mangel zu beseitigen.
Wir unterstützen Sie bei der richtigen Vorgehensweise und achten darauf, dass eine angemessene Frist gesetzt wird.
Rücktritt vom Kaufvertrag
Schlagen Nachbesserungen fehl oder werden sie verweigert, kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht kommen.
Minderung des Kaufpreises
Möchten Sie das Fahrzeug trotz des Mangels behalten, kann eine Minderung des Kaufpreises die sinnvollere Lösung sein.
Wir prüfen, ob und in welchem Umfang eine Minderung in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Ein Mangel am Fahrzeug muss nicht
zu Ihrem Problem werden.

IHRE RECHTE IN DER PRAXIS
Fehlende Ausstattung trotz vertraglicher Zusicherung
Auch wenn im Kaufvertrag zugesicherte Ausstattung am Fahrzeug fehlt, kann ein Mangel vorliegen.
Das gilt beispielsweise dann, wenn Sonderausstattung ausdrücklich vereinbart oder im Vertrag aufgeführt wurde, tatsächlich aber nicht vorhanden ist.
Zusicherung nachweisen
Wir prüfen Kaufvertrag, Inserat, Angebot und weitere Kommunikation auf verbindliche Angaben zur Ausstattung.
Mangel bewerten
Wir klären, welche Bedeutung die fehlende Ausstattung für Ihre Ansprüche hat.
Ansprüche durchsetzen
Je nach Einzelfall kommen Nachbesserung, Minderung oder weitere rechtliche Schritte in Betracht.
SO GEHEN WIR VOR
Von der Prüfung zur Lösung
Unterlagen prüfen
Sie senden uns Kaufvertrag, Inserat und vorhandene Kommunikation. Wir verschaffen uns einen vollständigen Überblick.
Rechtlich bewerten
Wir prüfen den Mangel, die Vertragslage und Ihre rechtlichen Möglichkeiten und geben Ihnen eine klare Einschätzung.
Ansprüche durchsetzen
Wir setzen die passende Lösung für Sie um – außergerichtlich und, wenn erforderlich, auch gerichtlich.

WEITERE Leistungen
Unfall- & Schadenregulierung
Unverschuldeter Verkehrsunfall? Wir übernehmen die Schadenregulierung und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch.
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Bußgeldsachen
Bußgeldbescheid, Punkte oder Fahrverbot? Wir prüfen den Vorwurf, Ihre Erfolgsaussichten und mögliche Ansatzpunkte für einen sinnvollen und erfolgreichen Einspruch.
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